Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und sind nur in beidseitigem Einvernehmen möglich. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
Der Auftraggeber erklärt mit Unterzeichnung des Vertrages die Richtigkeit der Rechnungsadresse.
Dieser Vertrag wird wirksam mit schriftlicher Auftragsannahme (AB) der Firma Suntec Vertriebs- und Montage GmbH
Bestehend aus folgenden Leistungen (sofern beauftragt):
Planungsphase
Ausführungsphase
Anschluss ans EVU-Netz
Die vertraglichen Zahlungsbedingungen werden wie folgt festgelegt. Der Käufer erhält eine Rechnung, diese ist zu:
Die Meldung der Fertigstellung wird im Anschluss nach dem kompletten Zahlungseingang an den zuständigen Energieversorger gesandt.
Zeiten bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme durch den Energieversorger können von der Firma Suntec Vertriebs- und Montage GmbH NICHT beeinflusst werden.
Maßgebend für die Zahlungsfristen ist der termingerechte Geldeingang auf unserem Konto.
Die Zahlungen sind auf folgendes Konto zu überweisen:
Commerzbank AG
IBAN: DE18 7814 0000 0702 2536 00
BIC: COBADEFFXXX
Die Anlage bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungsbeträge im Eigentum der Firma.
Auf die handwerklichen Leistungen wird durch die Firma Suntec eine Gewährleistung von 2 Jahren nach dem Zeitpunkt der Abnahme gewährt.
Für die eingesetzten Komponenten gilt die jeweilige Herstellergarantie. Kundendienst bei Störfällen innerhalb von 10 Werktagen.
Die Arbeiten werden durch die Fa. Suntec Vertriebs- und Montage GmbH ausgeführt.
Der Ausführungszeitraum kann erst nach Auftragseingang ermittelt werden.
Bei Verzögerungen der Ausführungsarbeiten, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, wie z. B. schlechte Witterungsverhältnisse, verlängert sich der Fertigstellungstermin entsprechend.
Wenn das Gerüst bauseits gestellt wird, muss es den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Merkmale:
- Oberer Gerüstboden ist gleich Traufhöhe
- Giebelseiten sind mindestens mit Fangnetzen zu sichern
- Gerüst muss so gestellt werden, dass keine Kippgefahr besteht (Verankerung mit Mauerwerk oder Abstützung)
Ist dies nicht der Fall, so trägt der Kunde zusätzlich anfallende Kosten wie z.B. Fahrtzeiten, Wartezeiten, usw.
Wenn das Gerüst seitens der Firma Suntec gestellt wird, ist die Fremdnutzung durch Dritte verboten. Bei Fremdnutzung wird keine Haftung übernommen, falls ein Schaden oder Unfall passieren sollte.
Die Zufahrt muss während der Bauzeit für Montagefahrzeuge anfahrbereit sein. Es müssen auf der Baustelle ausreichend Lagermöglichkeit für Materialien und Maschinen zur Verfügung gestellt werden.
Stromversorgung für die Montage ist dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die Entsorgung des Verpackungsmaterials obliegt der Firma Suntec Vertriebs- & Montage GmbH.
Ist die Überprüfung der Statik nicht beauftragt, obliegt die Abschätzung der restlichen Lebenserwartung der Dachkonstruktion, der Dachbelegung, sowie die Anforderungen an die Tragfähigkeit der gesamten Dachkonstruktion in vollem Umfang im Verantwortungsbereich des Bauherrn.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden an der Dachbedeckung, die durch unsachgemäße Montagearbeiten entstehen.
Ab einer gewissen Größe verlangen Versicherer einen DC-seitigen Überspannungsschutz.
Der DC-seitige Überspannungsschutz und die Blitzschutz-Installation sind nicht im Vertrag enthalten.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich mit seinem Gebäudeversicherer abzuklären, ob ein Blitz- und Überspannungsschutz erforderlich ist.
Auf Wunsch kann die Fa. Suntec beauftragt werden den AC- und DC-seitigen Überspannungsschutz für die PV-Anlage zu installieren. Die Kosten hierfür werden berechnet.
Bei vorhandenem Blitzschutz ist das Blitzschutzkonzept von einer Fachfima zu überarbeiten.
Die Fa. Suntec Vertriebs- und Montage GmbH geht davon aus, dass die Finanzierung der PV-Anlage sichergestellt ist.
Nach Fertigstellung wird die Anlage in einer gemeinsamen Besichtigung durch den Bauherren und einem Suntec-Mitarbeiter abgenommen.
Über die Abnahme ist ein Protokoll anzufertigen, welches von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen ist. Im Protokoll sind alle eventuellen Mängel und fehlende Leistungen aufzunehmen.
Nach Fertigstellung wird die PV-Anlage durch einen EVU-Mitarbeiter an das Netz genommen.
Hierbei wird auch der Einspeisezähler gesetzt.
Der Vertrag kann aufgelöst werden, wenn bei der Überprüfung der Statik eine mangelnde Tragfähigkeit der Dachkonstruktion festgestellt wird oder eine Einspeisung beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen aus technischen Gründen nicht möglich ist.
Die bis zur Feststellung des Umstands entstehenden Unkosten werden berechnet.
Eine eventuelle Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht den sonstigen Teil des Vertrages. Ungültige Vertragsbestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen.
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