Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und sind nur in beidseitigem Einvernehmen möglich. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

Der Auftraggeber erklärt mit Unterzeichnung des Vertrages die Richtigkeit der Rechnungsadresse.

Auftragsannahme

Dieser Vertrag wird wirksam mit schriftlicher Auftragsannahme (AB) der Firma Suntec Vertriebs- und Montage GmbH

Vertragsleistungen

Bestehend aus folgenden Leistungen (sofern beauftragt):

Planungsphase

  • Beratung und Planung der Photovoltaikanlage
  • Abstimmung der Einspeisung mit dem örtlichen Energieversorgungsunternehmen
  • Erstellung der Fertigungs- und Ausführungspläne

Ausführungsphase

  • Erstellung des Traggestells aus Edelstahl bzw. Aluminium auf dem Dach 
  • Lieferung und Montage der Photovoltaikmodule 
  • Lieferung und Montage der Wechselrichter
  • Komplette DC-Verkabelung von den Modulen zu den Wechselrichtern

Anschluss ans EVU-Netz

  • Anmeldung der Anlage beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen
  • Verkabelung von den Wechselrichtern bis zum Einspeisezähler (Erdarbeiten bauseits)

Zahlungsvereinbarung

Die vertraglichen Zahlungsbedingungen werden wie folgt festgelegt. Der Käufer erhält eine Rechnung, diese ist zu:

  •  90% inkl. des aktuellen MwSt Satzes, fällig bei Montagebeginn.
  •  10% inkl. des aktuellen MwSt Satzes, fällig nach Ausführung der Elektroinstallation seitens Suntec.

Die Meldung der Fertigstellung wird im Anschluss nach dem kompletten Zahlungseingang an den zuständigen Energieversorger gesandt.

Zeiten bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme durch den Energieversorger können von der Firma Suntec Vertriebs- und Montage GmbH NICHT beeinflusst werden.

Maßgebend für die Zahlungsfristen ist der termingerechte Geldeingang auf unserem Konto.

Die Zahlungen sind auf folgendes Konto zu überweisen:

Commerzbank AG

IBAN: DE18 7814 0000 0702 2536 00

BIC: COBADEFFXXX

Die Anlage bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungsbeträge im Eigentum der Firma.

Gewährleistung

Auf die handwerklichen Leistungen wird durch die Firma Suntec eine Gewährleistung von 2 Jahren nach dem Zeitpunkt der Abnahme gewährt.

Für die eingesetzten Komponenten gilt die jeweilige Herstellergarantie. Kundendienst bei Störfällen innerhalb von 10 Werktagen.

Montageausführung

Die Arbeiten werden durch die Fa. Suntec Vertriebs- und Montage GmbH ausgeführt.

Der Ausführungszeitraum kann erst nach Auftragseingang ermittelt werden.

Bei Verzögerungen der Ausführungsarbeiten, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, wie z. B. schlechte Witterungsverhältnisse, verlängert sich der Fertigstellungstermin entsprechend.

Gerüst

Wenn das Gerüst bauseits gestellt wird, muss es den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

         Merkmale:

  - Oberer Gerüstboden ist gleich Traufhöhe

  - Giebelseiten sind mindestens mit Fangnetzen zu sichern

  - Gerüst muss so gestellt werden, dass keine Kippgefahr besteht        (Verankerung mit Mauerwerk oder Abstützung)

Ist dies nicht der Fall, so trägt der Kunde zusätzlich anfallende Kosten wie z.B. Fahrtzeiten, Wartezeiten, usw.

Wenn das Gerüst seitens der Firma Suntec gestellt wird, ist die Fremdnutzung durch Dritte verboten. Bei Fremdnutzung wird keine Haftung übernommen, falls ein Schaden oder Unfall passieren sollte.

Bauherrenleistungen

Die Zufahrt muss während der Bauzeit für Montagefahrzeuge anfahrbereit sein. Es müssen auf der Baustelle ausreichend Lagermöglichkeit für Materialien und Maschinen zur Verfügung gestellt werden.

Stromversorgung für die Montage ist dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Die Entsorgung des Verpackungsmaterials obliegt der Firma Suntec Vertriebs- & Montage GmbH.

Statik

Ist die Überprüfung der Statik nicht beauftragt, obliegt die Abschätzung der restlichen Lebenserwartung der Dachkonstruktion, der Dachbelegung, sowie die Anforderungen an die Tragfähigkeit der gesamten Dachkonstruktion in vollem Umfang im Verantwortungsbereich des Bauherrn. 

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden an der Dachbedeckung, die durch unsachgemäße Montagearbeiten entstehen.

Überspannungsschutz

Ab einer gewissen Größe verlangen Versicherer einen DC-seitigen Überspannungsschutz.

Der DC-seitige Überspannungsschutz und die Blitzschutz-Installation sind nicht im Vertrag enthalten.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich mit seinem Gebäudeversicherer abzuklären, ob ein Blitz- und Überspannungsschutz erforderlich ist.

Auf Wunsch kann die Fa. Suntec beauftragt werden den AC- und DC-seitigen Überspannungsschutz für die PV-Anlage zu installieren. Die Kosten hierfür werden berechnet.

Bei vorhandenem Blitzschutz ist das Blitzschutzkonzept von einer Fachfima zu überarbeiten.

Finanzierungssicherstellung

Die Fa. Suntec Vertriebs- und Montage GmbH geht davon aus, dass die Finanzierung der PV-Anlage sichergestellt ist.

Abnahme und Inbetriebnahme

Nach Fertigstellung wird die Anlage in einer gemeinsamen Besichtigung durch den Bauherren und einem Suntec-Mitarbeiter abgenommen.

Über die Abnahme ist ein Protokoll anzufertigen, welches von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen ist. Im Protokoll sind alle eventuellen Mängel und fehlende Leistungen aufzunehmen.

Nach Fertigstellung wird die PV-Anlage durch einen EVU-Mitarbeiter an das Netz genommen. 

Hierbei wird auch der Einspeisezähler gesetzt.

Vertragsauflösung

Der Vertrag kann aufgelöst werden, wenn bei der Überprüfung der Statik eine mangelnde Tragfähigkeit der Dachkonstruktion  festgestellt wird oder eine Einspeisung beim  zuständigen Energieversorgungsunternehmen aus technischen Gründen nicht möglich ist.

Die bis zur Feststellung des Umstands entstehenden Unkosten werden berechnet.

Salvatorische Klausel

Eine eventuelle Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht den sonstigen Teil des Vertrages. Ungültige Vertragsbestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen.

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